Irl Parkplatz - Auto nahe Flughafen München geparkt

AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

1.   Zustandekommen des Mietvertrages
 
a)   Ein verbindlicher Vertag kommt nur und erst durch die Buchungsbestätigung des Vermieter zustande. Der Mieter ist an seine Buchungsanfrage, die ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss im Rechtssinne darstellt, gebunden. Erfolgt auf die Anfrage des Mieters binnen 36 h keine Bestätigung durch den Vermieter, entfällt die Bindungswirkung und kommt auch durch eine verspätetete Buchungsbestätigung des Vermieters kein Vertrag zustande
 b)   Der Vertrag kommt ausschließlich unter Geltung der AGB des Vermieters zustande. Abweichende AGB des Mieters werde nicht in den Vertrag mit einbezogen.
 c)   Die Buchungsanfrage, sowie die Buchungsbestätigung können persönlich, telefonisch, per Fax oder online erfolgen. Ein Formular für die Buchungsanfrage ist auf der Homepage des Vermieters vorhanden und kann auch dort ausgefüllt werden.
 d)   Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag sind nicht auf Dritte übertragbar. Bei Anfragen für Dritte kommt der Vertrag zwischen dem Vermieter und den Anfragenden zustande.
     
 
 2.   Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung
     
a)   Der Mieter kann seine Vertragserklärung bis zwei Tage vor Abreise jederzeit ohne Abgabe von Gründen widerrufen.
b)   Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
     
 
 3.   Inhalt des Mietvertrages
     
a)   Dem Mieter wird ausschließlich das Recht eingeräumt den ihm vom Vermieter oder dessen Mitarbeitern vor Ort zugewiesenen, der gebuchten Kategorie entsprechenden, Stellplatz zum Abstellen eines Fahrzeuges für die vereinbarte Mietzeit zu nutzen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug während der Standzeit ordnungsgemäß verschlossen und verkehrssicher ist, sowie dass von dem Fahrzeuge keine Gefahren für den Vermieter oder Dritte ausgehen. Für aufgrund technischer Mängel des Fahreuges entstehende Schäden haftet der Mieter dem Vermieter und Dritten gegen über.
 b)   Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflichten (insbesondere nicht die Verpflichtung der Bewachung). Die Abstellung des Fahrzeuges erfolgt auf Gefahr des Mieters. Zum Leistungsumfang des Vermieters gehört jedoch der Betrieb einer Kameraüberwachung.
 c)   Der Vermieter, bzw. dessen Mitarbeiter vor Ort sind berechtigt, die Abstellung erkennbar in technisch einwandfreien Zustand befindliche Fahrzeuge zu untersagen. Dies berührt die Wirksamkeit des abgeschlossenen MIetvertrages nicht, sondern stellt lediglich die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts (bis zur Herstellung des vom Mieter geschuldeten technisch einwandfreien Zustands des Fahrzeuges) dar. Wird während der Mietdauer erkennbar, dass von dem Fahrzeug eine Gefahr für das Eigentum oder die Gesundheit anderer ausgeht, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters die Gefahrenquelle zu beseitigen und soweit erforderlich, auch das Fahrzeug in die nächstgelegene Werkstatt zu verbringen oder Dritte mit der Beseitigung der Gefahrenquelle oder der Verbringung des Fahrzeuges zu beauftragen.
 d)   Der Vermieter bietet als unentgeltliche, nicht aus dem Mietvertrag geschuldete Serviceleistung den Transport von bis zu 5 Personen pro entgeldlich abgestellten Fahrzeug zum und vom Flughafen München an. Nicht befördert werden Personen, die erkennbar unter Alkoholeinfluss, sowie unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen, oder solche Personen, die erkennbar eine Gefahr für Dritte darstellen. Kindersitze stehen kostenlos zur Verfügung. Sonder- oder Übergepäck sollen bei der Buchungsanfrage angegeben werden und sind im Preis inbegriffen. Der Vermiter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter rechtzeitig am Flughafen eintrifft. Der Mieter hat selbst Sorge dafür zu tragen, dass er so rechtzeitig beim Mietobjekt erscheint, dass er seine Abflugzeiten einhalten kann (bei Inanspuchnahme der unentgeltlichen Serviceleitung ist mindestens eine Zeitdauer von 30 min. ab Ankunft am Mietobjekt bis zum Eintreffen am Flughfafen einzuplanen).
     
 
 4.   Preise und Zahlungsbedingungen
     
 a)   Der aus der Buchungsbestätigung des Vermieters ersichtliche Preis ist vom Mieter für die vereinbarte Mietzeit im Voraus zu entrichten.
 b)   Zahlungen sind bar oder mittels EC- oder Kreditkarte möglich.
 c)   Bis zur vollständigen Bezahlung steht dem Vermieter das Recht zu, die Abstellung des Fahrzeuges zu untersagen. Dies stellt die Ausübung eines vermieterseitigen Zurückbehaltungsrechts dar, berührt die Wirksamkeit des Mietvertrages nicht und entbindet den Mieter nicht von seiner Zahlungspflicht.
     
 
5.   Haftung
     
 a)   Der Vermieter sowie seine Erfüllungshilfen haften für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) erfolgt eine Haftung nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Vermieters oder siner Erfüllungshilfen beruhen.
b)   Mit Ausnahme der Haftung nach Ziffer a erfolgt somit auch keine Haftung für durch Dritte verursachte Beschädigungen am Fahrzeug oder Diebstähle aus dem Fahrzeug, sowie für Schäden, die durch Verkehrsunfälle auf dem Parkplatzgelände verursacht werden.
   
 
6.   Verhalten auf dem Parkplatzgelände
     
 a)   Auf dem Parkplatzgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Jeder Mieter hat sich insbesondere so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Schädigung Anderer ausgeschlossen ist. Auch auf dem Parkplatzgelände dürfen nur Personen mit entsprechender gültiger Fahrerlaubnis Fahrzeuge führen. Der Vermieter oder dessen Mitarbeiter sind berechtigt, jederzeit den Nachweis für den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sowie für die ordnungsgemäße Zulassung und Versicherung des Fahrzeuges zu verlangen.
 b)   Das Durchführen von Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen auf dem Betriebsgelände ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis durch den Vermieter oder dessen Mitarbeiter gestattet. Durch das Fahrzeug oder dessen Benutzung auf dem Betriebsgelände verursachte Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.
 c)   Bei Beendigung der Mietzeit ist die vermietete Stellfläche vollständig geräumt und sauber zu verlassen. Eine Müllentsorgung ist bei der Anmeldung möglich, dort stehen Tonnen zur Verfügung.
     
 
 7.   Datenschutz
    Der Mieter ist damit einverstanden, dass die von ihm bei Vertragsabschluss oder im Rahmen der Abwicklung des Vertrages angegebenen Daten vom Vermieter (ausschließlich für betriebsinterne Zwecke) gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich die gespeicherten Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
     
    Irl Georg Park and Fly Stand: 23.07.2013

 


 

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